KONTAKT
TECHNISCH-GEWERBLICHES
BERUFSBILDUNGSZENTRUM
Jägermeisterpfad 4
66538 Neunkirchen
Tel.: 06821-9235-0
Fax: 06821-9235-44
SOZIALPFLEGERISCHES
BERUFSBILDUNGSZENTRUM
Parkstraße 34
66538 Neunkirchen
Tel.: 06821-9217-0
Fax: 06821-9217-27
ÖFFNUNGSZEITEN DES SEKRETARIATS
Montag bis Freitag
07:45 h – 12:00 h
13:00 h – 14.45 h
Von 12:00 h bis 13:00 h ist das Sekretariat geschlossen.
Für Schülerinnen und Schüler ist das Sekretariat während der Schulzeit
ausschließlich vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen geöffnet.
In den Ferien gelten gesonderte Öffnungszeiten
ENTSCHULDIGUNGSFORMULAR
FÜR DAS FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT
BITTE DRINGEND BEACHTEN:
Über das Fernbleiben vom Unterricht ist die Schule sofort am 1. Fehltag
entweder telefonisch oder mit dem folgenden E-Mail-Formular durch
den/die Erziehungsberechtigten, den/die volljährigen Schüler(in) bzw.
Ausbildungsbetrieb zu informieren.
(Bei Entschuldigung von Auszubildenden ist zusätzlich der Ausbildungsbetrieb
über das Fernbleiben vom Unterricht zu informieren).
Hinweis zur e-AU (eletronische AU für gesetzlich Versicherte):
Der Prozess der e-AU ist für den Schulbereich noch nicht geklärt. Daher bitten wir alle Betroffenen den Papierausdruck der Bescheinigung in der Praxis entgegenzunehmen bzw. diesen ggf. auch einzufordern und zumindest für eine Übergangsphase eine Kopie in der Schule abzugeben. Die Diagnose auf dieser Bescheinigung sollte unkenntlich gemacht werden.
FOLGENDE ANGABEN SIND ZWINGEND NOTWENDIG:
- Vor-und Zuname der Eltern bzw. der/des volljährigen Schülers/Schülerin
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
NACHRICHT:
- Name und Vorname des Schülers
- Klassenbezeichnung
- Klassenlehrer(in)
- die Begründung für das Fernbleiben vom Unterricht
- die Dauer des Fernbleibens und sonstige Anmerkungen
Es erfolgt keine Bestätigung über den Eingang der E-Mail von Seiten der
Schule. Eine telefonische oder durch E-Mail erfolgte Entschuldigung ersetzt
nicht die schriftliche Entschuldigung.
Wir machen dringend darauf aufmerksam, dass jegliches Fernbleiben vom Unterricht durch schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers oder Ausbildungsbetriebes spätestens am 3. Tag des Fernbleibens vom Unterricht in der Schule vorliegen muss!
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Entschuldigungen werden nicht mehr anerkannt und als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis festgehalten.